Worauf sollte ich achten, wenn ich mich im Ausland operieren lassen möchte?
Neben Aspekten speziell auch hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung des Arztes, Operationsumfeld, Hygiene, Materialien (Brustimplantate/Zahnimplantate: wird hier die letzte Generation des jeweiligen Materials von führenden seriösen Herstellern eingesetzt?) sollte besonderes Augenmerk auf die Betreuung nach der OP gelegt werden. Die OP dauert oft nur wenige Stunden, der Heilungsprozess zieht sich mitunter über Wochen oder Monate hin. Dabei sind Nachuntersuchungen/ Kontrolluntersuchungen sehr wichtig, eine medizinische Nachversorgung über größere Distanz ist wiederum mit Zeit und Reisekosten verbunden. Eine Zahnimplantation benötigt in der Regel (wenn nicht „Sofort-Implantate“ verwendet werden) mehrere Behandlungsschritte, hierdurch sind somit mehrere Reisen ins Ausland unweigerlich verbunden.

Wie sieht es bezüglich Garantieleistungen – nach deutschem Recht! –  aus? In Deutschland gibt es z. B. Garantie auf Zahnimplantate (in der Regel 2 Jahre, oftmals auch länger), manche Brustimplantathersteller geben auch Garantien auf Brustimplantate. Außerdem muss immer das Risiko in Betracht gezogen werden, dass im schlimmsten Fall bei einer verpfuschten OP geringe Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Wie sieht es seitens der Krankenkassen aus, wenn ich mich im Ausland operieren lassen möchte?
Grundsätzlich gilt: Bei Operationen im Ausland sollten Patienten vorher die Krankenkasse hierzu fragen. Normalerweise reicht der Patient z. B. einen vom hiesigen Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan ein, auf Basis dessen der Zuschuss der Krankenkasse festgelegt wird. Bei oftmals wesentlich günstigeren Eingriffen im Ausland wird dann der Eigenanteil geringer.

Eingriffe wie beispielsweise Brustvergrößerungen, Zahnimplantationen oder Augenlasern werden grundsätzlich nicht  – auch nicht in Deutschland – von den Krankenkassen übernommen. Daher ist es für Patienten umso verlockender, „Billig-Angebote“ im Ausland wahrzunehmen.

Was passiert, wenn ein Eingriff im Ausland schief geht?
Grundsätzlich gilt: Ist ein Patient mit dem Ergebnis einer Behandlung oder einer Operation unzufrieden, sagt dies zunächst nichts darüber aus, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler (umgangssprachlich Kunstfehler) des Arztes im juristischen Sinne vorliegt. Denn nicht der ästhetische Misserfolg z. B. einer „Schönheitsoperation“ als solcher, sondern nur ein ärztlicher Behandlungsfehler oder eine unzureichende ärztliche Aufklärung vor dem Eingriff führen zu Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

Die Beweisführung, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt, liegt grundsätzlich beim Patienten selbst. Erst wenn dies zweifelfrei belegt ist, hat man als Patient Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Daher ist es wichtig, die Behandlung so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Protokolle, Rechnungen, Aufklärungsbogen und ähnliches sollten gesammelt, das Ergebnis der Operation fotografisch mit Datum festgehalten werden.

Als unzufriedener Patient sollte man zunächst versuchen, die Sachlage mit dem behandelnden Arzt zu klären, und ihm die Möglichkeit geben, den Fehler nachzubessern. Führt dies nicht zu einer Einigung, empfiehlt es sich, einen Anwalt mit Spezialisierung auf Medizinrecht hinzuzuziehen.

Somit ist selbst dann, wenn der Arzt zu einer Nachbesserung bereit ist, bei einer Auslands-OP eine zusätzliche Reise – und damit weitere Kosten –  notwendig.

Ist der Arzt nicht zur Nachbesserung bereit, ist es bei Ärztepfusch im Ausland noch schwieriger als in Deutschland, Schadenersatz zu bekommen: Bei einem Verstoß gegen Behandlungsstandards muss der Patient in diesem Fall vor Ort im Ausland klagen (direkt über einen deutschsprachigen Anwalt vor Ort oder über eine ausländische Kooperationskanzlei eines deutschen Anwalts), wobei die Vorschriften und Standards des jeweiligen Landes gelten, die durchaus gravierend von den deutschen abweichen können.